Badezonen, Sperr- & Warngebiete
Kennzeichnung von Badezonen
Badegebiete sind durch weiße Tonnen mit gelbem Kreuz gekennzeichnet. Sie werden im Zeitraum Mai bis September eingerichtet. Während dieser Zeit darf man in diese Zonen bei Badebetrieb nicht hineinfahren. Außerdem gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 4,3 Knoten (8 km/h) in einem Radius von 500 Meter rund um Badende herum – ob dort Tonnen sind oder nicht, ist dabei egal.
Kennzeichnung von Sperrgebieten
Sperrgebiete sind durch gelbe Tonnen mit roten Markierungen, eventuell mit der Aufschrift »Sperr-G« und einem liegenden Kreuz als Toppzeichen ausgewiesen. Wie die Bezeichnung »Sperrgebiet« schon suggeriert – das Eindringen in dieses Gebiet ist untersagt.
Kennzeichnung von Warngebieten
Warngebiete sind auf die gleiche Weise wie Sperrgebiete gekennzeichnet, allerdings fehlen die roten Markierungen. Sie bestehen nur auf Zeit. Häufig finden dort militärische Schießübungen statt, sodass das Eindringen nicht nur rechtswidrig, sondern auch extrem gefährlich wäre. Nachdem die Warngebiete aufgelöst wurden, darf dort wieder unbedenklich Wassersport betrieben werden.