Wassersport im Einklang mit der Natur
Vögel nutzten die Ostseeküste und Strandseen schon immer als Gebiete zum Rasten und Brüten. Heutzutage sind diese unter anderem durch Tourismus und Bootsverkehr geprägt. Außerdem treiben viele Menschen Wassersport: Kite- und Windsurfen sowie Stand Up Paddling gewinnen immer mehr an Popularität. All diese Aktivitäten können störende Wirkung auf die Vogelwelt haben.
Aber was heißt eigentlich „störende Wirkung“?
Der Mensch wird von Vögeln als potenzieller Fressfeind wahrgenommen. Wird eine menschliche Handlung vom Vogel als für ihn gefährlich eingestuft, ergreift dieser die Flucht: schwimmt, läuft, taucht oder fliegt weg. Dies ist eine so genannte „Störung“.
Brutplätze: Viele Vögel verlassen ihr Nest, sobald sich der Mensch ihnen nähert. Wiederholen sich die Störungen, wird das Nest nicht wieder aufgesucht. Im Ergebnis erkalten die Eier und das Gelege stirbt ab oder die Küken verhungern.
Rastplätze: Nicht nur Menschen, auch Tiere benötigen Raum und Zeit für Erholung. Die Vögel, die unsere heimischen Gewässer als Rast- oder Überwinterungsgebiete aufsuchen, sind auf störungsarme Rastplätze angewiesen, um Kraft „zu tanken“. Sind rastende Vögel gezwungen zu fliehen, verbrauchen sie dabei viel Energie. Dies kann zur Verschlechterung ihrer Körperkondition führen. Was wiederum zur Folge hat, dass es den Vögeln nicht mehr möglich ist zu Brüten oder ihre Jungen erfolgreich aufzuziehen. Eine schlechte Kondition erhöht außerdem die Sterblichkeit der Tiere.
Besonders zu beachten sind dabei Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete (europäische Schutzgebiete). Hier gilt ein besonderer gesetzlicher Schutz der Natur und Landschaft. In diesen Gebieten kommen seltene und/oder besondere Pflanzen- und Tierarten, Lebensräume sowie -Gemeinschaften vor. Diese Gebiete sind meist kartographisch dargestellt oder durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Häufig sieht man niedrige Zäune entlang der Strandzugänge und parallel zum Strand. Damit sind die Küstendünen gekennzeichnet. Diese beherbergen besondere Tier- und Pflanzenarten, die auf die natürliche Dynamik durch Wind und Wellen angewiesen sind. Aus diesen Gründen sind Dünen als Biotope gesetzlich geschützt und dürfen nicht betreten werden. Jegliches abstellen von Gegenständen in den Dünen beeinträchtigt diese und ist deshalb nicht erlaubt.
Mit der Darstellung vorhandener Naturschutzgebiete, Badezonen sowie ausgewiesener Wassersportzonen leistet das Magazin RIDE einen aktiven Beitrag zur Aufklärung sowie Besucherlenkung und fördert damit den Einklang zwischen Wassersport und Natur. Es wird an jeden Besucher in der Natur appelliert, sich nachhaltig und verantwortungsbewusst zu verhalten!
Kreis Ostholstein / Fachdienst Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)