Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, belästigt wird.
- Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeuges behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht führen. Dies gilt für das Fahren mit einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.
- Im Fahrwasser ist das Fahren mit einem Segelsurfbrett in der Regel verboten. Außerhalb des Fahrwassers ist das Fahren in der Regel erlaubt. Ausnahmen werden durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekannt gegeben.
- Bei Nacht und verminderter Sicht darf nicht mit einem Segelsurfbrett gefahren werden.
Ausweichregeln für Surfer und Kiter an der deutschen Nord- und Ostseeküste
Auf den Küstengewässern der deutschen Ostseeküste haben Windsurfer und Kitesurfer grundsätzlich allen Fahrzeugen auszuweichen. Wellenreiter, Windsurfer und Kitesurfer fallen gemeinsam in die Rubrik »Sportgeräte«, genauso wie z. B. Jetski. Hier gilt Muskelkraft vor Segelkraft vor Motorkraft. Der Surfer weicht dem Wellenreiter aus und der Jetski dem Surfer.
Wind von unterschiedlicher Seite
Derjenige, der sein Segel auf der Backbordseite des Boards fährt, hat Vorfahrt und muss den Kurs halten. Als Faustregel kann auch gelten, dass die rechte Hand als Masthand (beim Kiten die rechte Hand vorne an der Bar) Vorfahrt hat.
Wind von gleicher Seite
Luvwärtige Fahrzeuge weichen den leewärtigen Fahrzeugen aus, das heißt der Surfer auf der windabgewandten Seite hat Vorfahrt – derjenige, der sich höher am Wind befindet, weicht aus. Ergänzung zum Kitesurfen: Luv fliegt hoch, Lee fliegt tief. Fahren zwei Kites auf dem gleichen Kurs, dann fliegt derjenige auf der Luvseite seinen Kite höher, der auf Leeseite tiefer. So wird verhindert, dass die Kites ineinander fliegen.
Überholer hält sich frei
Wer einen anderen überholt, der hält ausreichend Sicherheitsabstand: Surfer mindestens eine Mastlänge und Kiter mindestens zwei Leinenlängen.
Kurshaltepflicht
Damit es bei den oben beschriebenen Situationen garantiert nicht zur Kollision kommt, muss aber nicht nur derjenige ausweichen, der KEINE Vorfahrt hat, sondern derjenige, der Vorfahrt hat, ist auch verpflichtet, seinen Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten.